Schützenverband

Nordheide und Elbmarsch e.V.

Nächste Termine

Corona-Sonderprogramm für Vereine

 

Der LSB informierte uns, dass bisher kaum Anträge von Vereinen vorliegen. Insgesamt wurden bisher nur ca. 300.000€ aus dem Förderprogramm abgerufen.

Wir bitten dringend alle Vereine, die in der Umfrage des LSB mögliche Verluste angegeben haben, Online einen Antrag über das LSB-Intranet zu stellen!!!

 

Das Land Niedersachsen stellt 2020 bis zu 7 Millionen Euro im Rahmen eines Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen bereit.

Die Antragsfrist endet am 30. September.

Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung,

höchstens jedoch in Höhe von 50.000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind.

Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.

 

Eine Billigkeitsleistung setzt voraus, dass eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie und/oder zu der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage besteht.

Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die COVID19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen,

weil die fortlaufenden Einnahmen (z. B. Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren) voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Ausgaben (z. B. Personalausgaben, Mieten)

in drei aufeinanderfolgenden Monaten nach dem 16. 3. 2020 zu zahlen (Liquiditätsengpass).

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt

Die Einmalzahlung wird nachrangig zur Finanzhilfe des Landes, die der LSB im Rahmen des NSportFG erhält, gewährt.

https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp

 

 

Sperrung diverser Landkreishallen

Die Nutzung der Sporthallen, Lehrschwimmbäder inkl. der Nebenräume (Umkleiden, Duschen) für Unterrichts- und/oder Vereinssportzwecke ist grundsätzlich nur dann erlaubt/möglich,

wenn die Intensive Durchlüftung mit Außenluft gegeben ist. In den Absätzen des aktuellen Niedersächsischen Rahmen-Hygiene-Plans,

Stand vom 05.08.2020 sind in den Punkten 10.1 (mechanische Be- und Entlüftung) und 17.2 (Lüftungsmaßnahmen) die zulässigen Parameter beschrieben.

Derzeit sind die Wartungsfirmen für die Lüftungsanlagen beauftragt an den Landkreis Standorten und den Liegenschaften der Gemeinde Rosengarten  zu überprüfen,

welche Anlagentypen eingesetzt werden, sowohl für die Hallen als auch für die Nebenräume. Lüftungsanlagen die im Umluftbetrieb arbeiten sind außer Betrieb zu nehmen.

Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, Herrn Albrecht, am 25.08.2020, ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:

Bis zur endgültigen Prüfung der Lüftungsanlagen und der Prüfung ob ggf. eine Querlüftung der Sporthallen und der Nebenräume (Umkleiden/Duschen) durch zu öffnende Fenster oder Türen möglich ist,

werden diverse Sporthallen (siehe Auflistung) ab sofort bis voraussichtlich 30.08.2020, andere bis 06.09.2020 bzw. 13.09.2020 gesperrt.

Sollte bis dahin der Sachstand noch nicht abschließend geprüft sein, bleiben die Hallen auch darüber hinaus gesperrt.

 

 

Qualifix-Seminare

Wir bieten in unserer Sportregion zwei Online Seminare im Thema „Steuern und Finanzen“ an.

08.09.20, 18:00 Uhr

Baustein 1: Grundlagen der Gemeinnützigkeit & Vereinsbuchführung

Anmeldung: https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche/angebot/kurs/detail/12756/

 

05.10.20, 18:00 Uhr

Baustein 2: Spenden, Sponsoring & Steuern im Verein

Anmeldung: https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche/angebot/kurs/detail/12757/

 

Diese Veranstaltungen werden online-basiert als Online Seminaer durchgeführt. Voraussetzungen dafür sind ein internetverbundener PC mit funktionierender Webcam, Mikrofon sowie funktionierende Lautsprecher.

Meldeschluss ist jeweils 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Details und Zugangsdaten werden dann nach erfolgreicher Anmeldung verschickt.

 

Download:

 

Sportgeräteförderung

Der Kreissportbund Harburg-Land bezuschusst die Anschaffung von Sportgeräten auf der Grundlage seiner Richtlinie. Jeder Verein und Verband kann einen Antrag stellen. Der formlose Antrag ist  bis zum 30. September 2020 in der KSB-Geschäftsstelle einzureichen. Bezuschusst werden auch Sportgeräte, die bereits in diesem Jahr angeschafft wurden.

Richtlinie zur Sportgeräteförderung

 

 

Video "Wie melde ich einen Sportunfall?"

Das neue Video "Wie melde ich einen Sportunfall?" auf dem YouTube-Kanal des LandesSportBundes Niedersachsen zeigt bei welchen Institutionen der Unfall gemeldet werden muss und wo die nötigen Informationen zu finden sind. Video

 

 

Sportivationstag 2020

Der Sportivationstag 2020 (Sportabzeichenfest für Kinder und Jugendliche mit und ohne geistige Behinderung) in Buchholz wird auf das Jahr 2021 verschoben.

Der neue Termin wird der 08. Juli 2021 sein.

Es werden wieder viele freiwillige Helfer benötigt. Bitte merkt euch den Termin vor und meldet euch, falls ihr uns unterstützen möchtet.

 

 

Erreichbarkeit der KSB-Geschäftsstelle

Der Telefonanschluss der KSB-Geschäftsstelle wird umgestellt. Es kann daher dazu kommen, dass die Geschäftsstelle zeitweise telefonisch nicht erreichbar ist. Bitte schickt uns bei Bedarf eine E-Mail.

 

 

„KSB Geschäftsstelle wieder für Publikumsverkehr geöffnet“

Wir freuen uns unsere Mitglieder wieder in der Geschäftsstelle begrüßen zu dürfen.

Bitte beachtet folgende Hinweise:

-              wir bitten um telefonische Anmeldung unter 04171 – 60 40 09  vor dem Besuch

-              nutzt ggf. das bereitgestellt Hände-Desinfektionsmittel im Eingangsbereich

-              haltet jederzeit mind. 1,5 Meter Abstand von den Mitarbeitern

 

 

Termine

02.09.2020 – Vollversammlung der Sportjugend Harburg-Land

05.09.2020 – Lehrgang für Juleica-/ÜL-Verlängerung: Weg vom PC, raus in die Natur – abgesagt!

05.09.2020 – LSB-Rasenpflegeseminar

08.09.2020 – Qualifix „Steuern und Finanzen“

18.09.2020 – KSB Tag in Jesteburg

19.09.2020 – LSB-Rasenpflegeseminar

05.10.2020 – Qualifix „Steuern und Finanzen“

31.10.2020 – Lehrgang für ÜL: Spiele mit dem Ball für Kinder im Vorschulalter

Informationen zu den Terminen sind auf unserer Internetseite zu finden.

 

 

Aktuelle Informationen sind auf unserer Internetseite https://www.ksb-harburg-land.de/downloads

und auf der Internetseite des LandesSportBundes https://www.lsb-niedersachsen.de/

zu finden.

Außerdem steht die LSB-Hotline unter 0511-1268-210 für Fragen zur Verfügung.

 

Viele Grüße

Nicole Schuback

 

KSB-Geschäftsstelle

Rathausstraße 60, 21423 Winsen

Tel. 04171-600354, Fax. 04171-601925

 

Bitte aktualisieren Sie Ihre Vereinsdaten ganzjährig im LSB-Intranet!

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