Jugendförderung

 

HotSpot - der Jugendförderpreis

 

Leistung fordern, fördern und anerkennen

 

Ihr macht gute Jugendarbeit. Ihr engagiert Euch. Ihr fordert und fördert Leistung. Dieser Einsatz soll sich lohnen. Macht mit! Gewinnt andere. Mit Euren Jugendlichen!

 

Logo HotSPOT webAlle Schützenvereine im Schützenverband Nordheide und Elbmarsch e.V. können sich um den Jugend-Förderpreis HOT SPOT der Sparkasse Harburg-Buxtehude und der Schützenjugend Nordheide und Elbmarsch bewerben. Dieser Förderpreis soll Jugendleiter/Betreuer und Jugendliche eines Vereins gleichermaßen auszeichnen. Der Preis ist eine Anerkennung für schießsportliche Leistungen, für gesellschaftliche und kulturelle sowie allgemeine sportliche Veranstaltungen.

 Der Wertungszeitraum für den Anerkennungspreis ist das Kalenderjahr. Der Verein bewirbt sich nach der Ausschreibung beim Kreisjugendleiter und erhält die entsprechenden Unterlagen.

Die ausgefüllten Wertungsunterlagen müssen bis zum 12. Februar 2023 dem Kreisjugendleiter zugestellt werden. Die Unterlagen werden geprüft und einer Jury, gebildet aus dem Jugendausschuss und einem Mitarbeiter der Sparkasse Harburg-Buxtehude, zur Beurteilung vorgelegt. Sie entscheidet über die Verleihung der Preise.

 

Es werden 5 Anerkennungspreise verliehen. Für besondere Aktivitäten oder Verdienste der Jugend eines Vereins kann ein Sonderpreis verliehen werden.

Die besten fünf Vereine werden ausgezeichnet. Die Preisgelder in einer Gesamthöhe von 2500 € werden jeweils zur Hälfte von der Sparkasse Harburg-Buxtehude und dem Schützenverband Nordheide und Elbmarsch e.V. gestiftet. Die Preisgelder sind  zweckgebunden für die Jugendarbeit einzusetzen.

  1. Preis: 1000 €
  2. Preis: 600 €
  3. Preis: 300 €
  4. Preis: 300 €
  5. Preis: 300 €

Die Preisträger des Jugend-Förderpreises HOT SPOT werden bei der Delegiertentagung des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch e.V.  ausgezeichnet. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung des Jugend-Förderpreises HOT SPOT besteht nicht.

 

 

 

 

N+E Jugendförderung


Vereine können für Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit ihrer Jugendarbeit stehen, einen Förderantrag an den Schützenverband Nordheide und Elbmarsch e.V. stellen.

 

Eine Förderung gibt es für folgende Bereiche:

  1. Sportgeräte/ Sportkleidung / Ergänzungen / Erweiterungen nur für Kinder / Jugend usw.
    Hier wird die Rechnung in voller Antragshöhe bewertet.
  2. Schießsportstättenumbauten, Anpassungen, Renovierungen, behindertengerechte Einrichtungen und Umbauten usw.
    Hier wird der bezahlte Rechnungsbetrag, prozentual an die Höhe der Jugendabteilung im Verein, angepasst und damit anteilig als Antragshöhe bewertet.

Der jährliche Förderbetrag von des Schützenverbandes Nordheide und Elbmarsch e.V. beträgt 3.500 €.

 

Beispiel zu 1.:
Der Rechnungsbetrag, z.B. für Lasergewehr/ Laserpistole für Kinder / Jugendarbeit in Höhe von 1.500 € bedeutet eine Antragshöhe 100 %.
Berechnung des Förderbetrages: Der Anteil aller Förderanträge beträgt z.B. 10.000 €. Der anerkannte Anteil beträgt z.B. 15 %. Daraus ergeben sich 525 € Förderung.

Beispiel zu 2.:
Der Rechnungsbetrag, z.B. für Anpassungen oder Renovierungen beträgt 4.500 €.  Der Anteil der Jugend im Verein (23 Personen) liegt bei 8,2%. Anerkannt werden 4.500 € x 8,2% = 370 €. Berechnung des Förderbetrages: Der Anteil aller Förderanträge beträgt z.B. 10.000 €. Der anerkannte Anteil beträgt z.B. 3,7 %, daraus ergeben sich 130 € Förderung.

 

Alle Anträge müssen vom Vorsitzenden im Verein unterschrieben sein. Als Anlage zum Anschreiben werden als Nachweis. die bezahlten Rechnungen in Kopie beigefügt. 

 

Wichtig: Die Förderanträge bitte bis zum 30. September des Jahres per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken.

 

 

 

 

 

 

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